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   LG Hamburg, 16.01.2018 - 311 O 172/17   

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https://dejure.org/2018,63684
LG Hamburg, 16.01.2018 - 311 O 172/17 (https://dejure.org/2018,63684)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.01.2018 - 311 O 172/17 (https://dejure.org/2018,63684)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 311 O 172/17 (https://dejure.org/2018,63684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 738 BGB, § 1922 BGB, § 2314 Abs 1 S 2 BGB, § 2325 Abs 1 BGB
    Voraussetzungen des Wertermittlungsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Pflichtteilsergänzungsanspruch im Zusammenhang mit Gesellschaftsvermögen einer Ehegatten-GbR

  • erbrechtsiegen.de

    Wertermittlungsanspruch Pflichtteilsberechtigter für Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.03.1981 - IVa ZR 154/80

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ergänzung des Pflichtteils -

    Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2018 - 311 O 172/17
    aa) Obwohl der Beklagten der Gesellschaftsanteil des Erblassers bereits mit dessen Tod angewachsen ist, ist es für die Pflichtteilsrechte des Klägers so anzusehen, als wäre der Nachlass bei der Beklagten noch abgesondert vorhanden (BGH, Urteil vom 26. März 1981 - IVa ZR 154/80 -, Rn. 9, juris).

    Bei der Frage, ob die Parteien sich bei Abschluss der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarung über die Unentgeltlichkeit einig waren, kann zwar insbesondere Bedeutung erlangen, ob die Beteiligten bei Abschluss der Vereinbarung von unterschiedlichen Lebenserwartungen ausgegangen sind (BGH, Urteil vom 26.03.1981 - IVa ZR 154/80, Rn. 17).

    - ein auffallendes, grobes Missverhältnis zwischen den zugrunde zulegenden Werten von Leistung und Gegenleistung festzustellen ist (BGH, Urteil vom 26. März 1981 - IVa ZR 154/80 -, Rn. 10, juris).

  • BGH, 14.07.1971 - III ZR 91/70

    Aktivbestand im Nachlass als Voraussetzung eines erbrechtlichen

    Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2018 - 311 O 172/17
    Der Wert des Gesellschaftsanteils des Erblassers kann dann nicht die Grundlage für einen Pflichtteilsanspruch bilden (BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - III ZR 91/70 -, juris).

    Jedenfalls verbleiben Restzweifel daran, dass objektiv eine unentgeltliche Zuwendung des Erblassers an die Beklagte vorliegt und beide Gesellschafter sich der Unentgeltlichkeit bewusst und deshalb darüber einig waren, also die Zuwendungen subjektiv nicht als Entgelt für eine von der Beklagten zu gewährende oder gewährte Leistung ansahen (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.1971 - III ZR 91/70, Rn. 40; MüKoBGB/Lange BGB § 2325 Rn. 16).

  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2018 - 311 O 172/17
    Allein der Verdacht, der Erblasser habe einen bestimmten Gegenstand innerhalb der Frist des § 2325 BGB "weggeschenkt", genügt nicht (BGH, Urteil vom 09. November 1983 - IVa ZR 151/82 -, BGHZ 89, 24-33, Rn. 10 f).
  • OLG Schleswig, 27.03.2012 - 3 U 39/11

    Rechtsnatur der Übertragung von Anteilen einer mit der Verwaltung von Vermögen

    Auszug aus LG Hamburg, 16.01.2018 - 311 O 172/17
    Folgerichtig spricht etwa die Fortsetzung eines Gewerbebetriebes durch familienfremde Gesellschafter eher für eine Unentgeltlichkeit als der vorliegende Sachverhalt, in dem zwei sich sehr nahe stehende (verheiratete) Gesellschafter vorsehen, eine rein vermögensverwaltende Gesellschaft bei Tod eines Ehegatten aufzulösen (siehe auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. März 2012 - 3 U 39/11 -, Rn. 43 ff., juris).
  • OLG Hamburg, 15.01.2019 - 2 U 3/18

    Pflichtteilsergänzungsanspruch in Bezug auf die für den Todesfall vereinbarte

    ... Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 11, vom 16. Januar 2018 (Az. 311 O 172/17) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16.01.2018, Az. 311 O 172/17 aufzuheben und.

  • OLG Hamburg, 04.12.2018 - 2 U 3/18
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 11, vom 16. Januar 2018 (Az. 311 O 172/17) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16.01.2018, Az. 311 O 172/17 aufzuheben und.

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